ob die den brief akzeptieren oder nicht kann dir relativ egal sein. es besteht kein gültiger vertrag, also auch kein leistungsanspruch!

ob die den brief akzeptieren oder nicht kann dir relativ egal sein. es besteht kein gültiger vertrag, also auch kein leistungsanspruch!
Bist du dir da sicher Mike?
ja, MiKe hat recht, da du noch nicht volljährig bist, ist der vertrag nichtig, schwebend unwirksam, nicht rechtsgültig oder was weiß ich wie man das nennt...
du bist nämlich noch beschränkt geschäftsfähig....und daher darfst du ohne einwilligung deiner erltern keinen vertrag abschließen.
hoffe ich mal, dass es so ist
HA HA ich weiß ja nicht obs euch auffällt : www.iq-fight.de
...das ähnliche design?
die haben noch jede menge anderer seiten.. alle fast gleich aufgebaut...
auserdem stimmt das nicht was MIKE und n4ut1lus vbmenu_register("postmenu_462090", true); gesagt haben:
1. wenn man keine 18 ist, die teilnahmebedingung aber erst ab dem 18. lebensjahr gilt und man angibt 18 zu sein, so ist das betrug und die bringen dich zur anzeige.
2.kann man ohne die einwilligung der eltern einen vertrag abschließen - so lange man ein eigenes konto hat- sei es sogar nur ein taschengeld konto.
3.auch wenn sie die leistung nicht genutzt hat- das ist eine einmalige zahlung, die direkt nach der anmeldung zu bezahlen ist...
ich hab auch erfahrungen mit so einer seite gemacht,..unter anderem...
was man da gegen machen kann?
lernen die agb´s durchzulesen...und sich nicht von bunten seiten mit "jetzt sofort testen" locken lassen ....![]()
Das sieht man doch auf einen Blick, dass es eine der "üblichen" Aboseiten ist.. großes farbiges Layout , Test starten und dann das Anmeldeformular .
Lies mal unten: [FONT=Arial][/FONT]Der Preis für die Teilnahme am Online-Test beträgt einmalig 64,80 Euro und ist sofort fällig
Was gibts da alles? 1*sms, trick*.at, iqb*ttle, testc*rs, geneal*gie. ... da gibts hunderte solcher Aboseiten, alle nach dem selben Schema. Das ist auch gültig.
Die "erste" Seite vor vielleicht 1,5 Jahren wurde von einem guten "Internetanwalt" erstellt bzw. die Bestellseite & AGB. Das ist anscheinend auch so gültig.. melde es der Verbraucherzentrale.. es gibt schon genug beschwerden wegen so Seiten. irgendwann gibt es sicher ein neues Gesetz wegen sowas
Geändert von SuperHirsch (12.01.2007 um 22:13 Uhr)
japp genau das meine ich! und auf eine der seiten bin ich schon reingefallen -.-Zitat von PowerWapiti
Das sieht man doch auf einen Blick, dass es eine der "üblichen" Aboseiten ist.. großes farbiges Layout , Test starten und dann das Anmeldeformular .
Lies mal unten:
Was gibts da alles? 1*sms, trick*.at, iqb*ttle, testc*rs, geneal*gie. ... da gibts hunderte solcher Aboseiten, alle nach dem selben Schema. Das ist auch gültig. Die "erste" Seite vor vielleicht 1,5 Jahren wurde von einem guten "Internetanwalt" erstellt bzw. die Bestellseite & AGB. Das ist anscheinend auch so gültig.. melde es der Verbraucherzentrale.. es gibt schon genug beschwerden wegen so Seiten. irgendwann gibt es sicher ein neues Gesetz wegen sowas
bei mir waren es aber "nur" 36 euro....
und deren sitz ist immer in österreich oder in london![]()
was... ein... geschwätz! sorry, aber lies dir doch einfach die entsprechenden paragraphen durch, oben hab ich sie geschrieben. ja, man kann auch unter 18 einen vertrag abschließen (scheiß egal, ob man ein konto hat oder nicht, sonst dürftest du ohne konto auch nicht irgendwo einkaufen gehn). und nein, er ist nicht gültig, wenn die eltern dies nicht erlauben. nennt sich beschränkte geschäftsfähigkeit minderjähriger. und dass die einen wegen betrug zur anzeige bringen ist ja wohl mehr als lächerlich.Zitat von sanxtrem
auserdem stimmt das nicht was MIKE und n4ut1lus vbmenu_register("postmenu_462090", true); gesagt haben:
1. wenn man keine 18 ist, die teilnahmebedingung aber erst ab dem 18. lebensjahr gilt und man angibt 18 zu sein, so ist das betrug und die bringen dich zur anzeige.
2.kann man ohne die einwilligung der eltern einen vertrag abschließen - so lange man ein eigenes konto hat- sei es sogar nur ein taschengeld konto.
das einzige, was annähernd an deine beschreibung mit dem "ohne einwilligung der eltern" rankommt, ist der umgangssprachlich als taschengeldparagraph bezeichnete §110 BGB ("Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln"). dies gilt aber NUR, wenn schon von vornherein bezahlt wurde. wenn das geld erst durch eine rechnung eingetrieben werden muss, gilt der 110er definitiv NICHT!
Fazit: ein vertrag solcher art benötigt IMMER die zustimmung eines erziehungsberechtigten/gesetzlichen vertreters!
tja mike,.. hast du damit bisher erfahrungen gemacht?
nein...
hast du dir die seite angesehen?
nein...
ist dir aufgefallen, dass es ähnlich aufgebaut ist wie zb. iq-fight.de?
nein...
bist du schon mal auf eine dieser seiten reingefallen? (1*sms, trick*.at, iqb*ttle, testc*rs, geneal*gie. ... )
nein?!
ich berichte hier nur von meinen (traurigen) erfahrungen, die ich mit diesen seiten machen musste,...also nenn es nicht "geschwätz".
ja,.. du wirst zur anzeige gebracht, wenn du falsche angaben machst- das magst du vielleicht nicht glauben..und nennst es deshalb "lächerlich"
.
das geld wird sie zahlen müssen, auch wenn sie die leistung nicht in anspruch genommen hat (war bei mir genauso)...
was ich dir noch sagen will, mike...sei nicht so aggressiv und hör auf andere beiträge (oder eben meinen) abzuwärten.. ich spreche nur von meinen erfahrungen....
naja, was mike schreibt ist aber inhaltlich richtig. sprich: das gesetz hat solche worte wie "beschränkt geschäftsfähig" "taschengeldparagraph" und "schwebend unwirksam".
das wird sie ganz sicher nicht. zumindest solange ihr dad lust hat sich zu streiten weil er im RECHT ist. aber vermutlich wird er irgendwann keinen bock mehr haben und die 65 eur bezahlen.das geld wird sie zahlen müssen, auch wenn sie die leistung nicht in anspruch genommen hat
noch mal:
wenn lexa einen vertrag abschließt mit 16 jahren, ist er schwebend UNwirksam, da sie beschränkt geschäftsfähig ist. das heisst, lt gesetz ist jeder von ihr geschlossene vertrag erst einmal UNwirksam. dass die das schreiben vom vater nicht akzeptiert haben, ist einfach eine masche, weil die davon ausgehen dass ihr dad dann keinen bock mehr haben wird, oder verunsichert ist und dann einfach bezahlt.
gehen wir mal deren kleingedrucktes durch:
gut wir hätten also merken können das der test etwas kostet. gehen wir weiter auf den *hier* linkDie Teilnahmebedingungen finden Sie hier. Nach der Anmeldung bei Dein-Fuehrerschein.com haben Sie Zugriff auf einen Führerscheintest mit den amtlichen Führerscheinfragen sowie einen Mitgliederbereich mit Informationen rund um das Thema "Führerschein". Der Preis für die Teilnahme am Online-Test beträgt einmalig 64,80 Euro und ist sofort fällig. Bestellungen aus der Schweiz enthalten 7,6% USt., Bestellungen aus dem Ausland sind USt.-frei. Der Zugang zum Mitgliederbereich ist unbeschränkt und beliebig oft möglich; er verfällt, wenn Sie sich 3 Monate lang nicht eingeloggt haben.
es steht sogar in den agb dass lexa 2 wochen widerrufsrecht hat. eine information die wir ihr nicht hätten geben müssen, spätestens ihr vater hätte sie finden müssen.§ 3 Widerrufsrecht
(1) Wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, hat dieser das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Einer Angabe von Gründen bedarf es für den Widerruf nicht. Die Widerrufsfrist wird dann in Lauf gesetzt, wenn der Kunde die Belehrung über sein Widerrufsrecht erhalten hat (§ 312c Abs.2 BGB). Entscheidend für die Wahrung der Widerrufsfrist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: First Online Services AG, Kantstrasse 14, CH – 8044 Zürich, E-Mail: Buchhaltung@Dein-Fuehrerschein.com, Fax: + 49 (0) 180 - 555 29 00 14 68.
das halte ich für anfechtbar.(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die F.O.S. AG mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat (§ 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dies ist der Fall, wenn der Kunde den Führerschein-Test gestartet hat.
von "erst ab 18 jahren" kann ich in den agb nichts finden, vllt hab ichs überlesen. sollte das so sein, bitte ich euch mir den teil mal zu kopieren.
wie mike sagt, es gibt schlichtweg und ergreifend ein paar fakten:
lexa ist 16 jahre, von daher nicht volljährig, von daher beschränkt geschäftsfähig und von daher ist JEDER vertrag den sie abschließt schwebend UNwirksam. was sie in einer kaufhalle oder in einem zeitungsladen kauft fällt unter den taschengeldparagraphen. das sind (kauf-)verträge die sie abschließen kann. der taschengeldparagraph ist nichtsdestotrotz sehr schwammig und hat keine konkreten richtlinien.
lexa hatte das recht diesen vertrag innerhalb 14 tage zu widerrufen. ich zweifle diesen zusatz den ich gepastet habe an. das mag vllt bei volljährigen hinkommen, bei beschränkt geschäftsfähigen wird das wohl eher eine randbemerkung sein die kaum ins gewicht fällt, da das gesetz (und sorry in dem fall wirklich zurecht) davon ausgeht, dass ein unter 18jähriger gar nicht die geistige reife und fassungsvermögen hat um derartige verträge abzuschließen und auch noch die agb zu lesen.
eine eventuelle anzeige wegen falschaussage steht auf einem GANZ anderen blatt. das ändert nichts daran, dass sie für den mist nicht zahlen MUSS. wobei ich da überlege inwiefern ein anbieter eines solchen tests in der pflicht ist sich das alter nachweisen zu lassen. wenn dem so wäre wie du vermutest, würde jeder 16 jährige der im laden sagt "ich bin 18, ich möchte korn kaufen" eine anzeige wegen falschaussage bekommen. meines wissens nach ist in einem solchen fall aber nicht der minderjährige dran, sondern derjenige, der nicht kontrolliert hat.
auf jeder x-beliebigen pornoseite gibts diese altersabfragen, die man mit dem perso nachweisen muss und der nachweis muss irgendwie beglaubigt sein.
deine erfahrung will ich nicht abwerten, aber sie sagen auch bloß eines: das du von deinen rechten nichts wusstest und nicht darauf beharrt hast.
